ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

  1. Allgemeines
    1. Die folgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für Verkäufe und Lieferungen pharmazeutischer Produkte durch die Clever Leaves Germany GmbH (im Folgenden: „Clever Leaves“) an die diese Produkte bestellenden Apotheken (im Folgenden: „Kunde“).

    2. Unsere Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Ware auch für alle Folgegeschäfte anerkennt. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Clever Leaves ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Clever Leaves auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis.

    3. Die AGB sind in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung unter dem Link: www.cleverleaves-germany.de/ für öffentliche Apotheken abrufbar.

    4. Mündliche Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir deren Inhalt schriftlich bestätigen.

  2. Angebote und Preise
    1. Alle Angebote von Clever Leaves sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

    2. Es gelten die Netto-Preise nach der aktuell gültigen im Bestellformular enthaltenen Preisliste (abrufbar im zugangsbeschränkten Bereich (DocCheck) unseres Onlineauftritts), wenn nicht im Einzelfall in der Auftragsbestätigung ein anderer Preis genannt wird. Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines etwaig bei Vertragsschluss schriftlich vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts), soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.

    3. Die Preise gelten ab Auslieferungsort und zuzüglich Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Etwaige Versicherungs-, Transport- und Verpackungskosten sowie etwaige sonstige Steuern und Abgaben kommen hinzu, soweit nicht anders vereinbart.

  3. Bestellungen
    1. Die Bestellung durch den Kunden gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages (es sei denn, es liegt ein verbindliches Angebot von Clever Leaves vor (Ziffer Alt.) vor, dann stellt die Bestellung des Kunden bereits die rechtsverbindliche Annahme unseres Angebots dar).

    2. Der Kunde bestellt die Produkte bei Clever Leaves schriftlich, per Telefax oder per E-Mail. In der Bestellung sind die Produkte, die Mengen sowie der gewünschte Liefertermin anzugeben. Wird keine Angabe zum Liefertermin gemacht, so erfolgt die Lieferung schnellstmöglich.
      Sobald verfügbar, nehmen wir Bestellungen ergänzend auf elektronischem Wege über unseren Webshop www.cleverleaves-germany.de/ shop entgegen.

    3. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für Clever Leaves nur verbindlich und gelten erst als angenommen, wenn und soweit Clever Leaves ihnen durch Übersendung der Produkte und der Rechnung entsprochen oder dem Kunden eine schriftliche Annahme zugeschickt hat.

    4. Transportbehälter, Kühlboxen und sonstige Leihverpackungen bleiben Eigentum von Clever Leaves. Sie sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich zurückzugeben. Sie dürfen nur im Warenverkehr zwischen Clever Leaves und dem Kunden eingesetzt werden.

  4. Nachweis-, Anzeige und Bestätigungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde ist verpflichtet, Clever Leaves auf jederzeitiges Verlangen die Erlaubnisurkunde zum Betrieb einer Apotheke gem. § 1 Apothekengesetzes (ApoG) bzw. die Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke gem. § 14 Abs. 1 ApoG und ggf. die behördliche Genehmigung des Krankenhausversorgungsvertrages gem. § 14 Abs. 4, 5 ApoG sowie den Betäubungsmittel-Nummernbescheid der Bundesopiumstelle per Fax oder E-Mail zu übermitteln. Die Nachweise des Kunden dürfen nicht veraltet sein, müssen also insbesondere seine aktuelle Firmierung und Anschrift enthalten. Clever Leaves kann die Lieferung solange verweigern, bis uns die Unterlagen vorliegen. Werden die Unterlagen vom Kunden trotz Aufforderung nicht innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung vorgelegt, kann Clever Leaves vom Vertrag zurücktreten.

    2. Der Kunde ist verpflichtet, Clever Leaves unverzüglich anzuzeigen, wenn die in Absatz 1 genannte Erlaubnis erloschen bzw. der Krankenhausversorgungsvertrag beendet oder die Genehmigung der Behörde abgelaufen ist. In diesem Fall ist Clever Leaves berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

    3. Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäß aus- gefüllte und unterschriebene bzw. mit seiner elektronischen Signatur versehene Empfangsbestätigung nach BtMBinHV unverzüglich, spätestens an dem auf den Empfang der Betäubungsmittel folgenden Werktag, an die Firma UNITAX – Pharmalogistik GmbH, An den Gehren 1, 12526 Schönefeld, Deutschland, den Lagerdienstleister von Clever Leaves, zurückzusenden.

  5. Erfüllungsort, Lieferung und Gefahrübergang
    1. Erfüllungsort für Verpflichtungen von Clever Leaves (einschließlich des Erfüllungsorts der Nacherfüllung) ist der Ort, von dem aus die Bereitstellung bzw. die Lieferung der Ware auf Veranlassung von Clever Leaves erfolgt.
      Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Kunden, insbesondere für die Zahlung, ist Hamburg.

    2. Standardlieferungen werden kostenfrei ausgeführt. Wird eine besondere Beförderung gewünscht, trägt der Kunde die Mehrkosten.

    3. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über – maßgeblich ist der Beginn des Verladevorgangs. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Clever Leaves noch andere Leistungen (z. B. Versand der Ware) übernommen hat. Verzögern sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Zeitpunkt an auf den Kunden über, an dem die Ware versandbereit ist und Clever Leaves dies dem Kunden angezeigthat.

    4. Von Clever Leaves in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine, sofern nicht ausdrücklich von uns anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Clever Leaves ist berechtigt, auch vor einem vereinbarten Liefertermin zu liefern. Ist kein Liefertermin vereinbart, ist Clever Leaves berechtigt, sofort zu liefern. Lieferfristen verlängern sich automatisch in angemessenem Umfang, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen oder sonstigen Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten nicht nachkommt.

    5. Wird für Clever Leaves absehbar, dass ein Lieferdatum nicht eingehalten werden kann, so zeigt Clever Leaves dies dem Kunden unverzüglich an und teilt ihm das voraussichtliche neue Lieferdatum mit.

    6. Die Lieferpflicht von Clever Leaves ruht, solange der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand ist.

    7. Clever Leaves haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von not- wendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Clever Leaves nicht zu vertreten hat. Solche Umstände, deren Beginn und Ende wir dem Kunden unverzüglich mitteilen, sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Sofern solche Ereignisse Clever Leaves die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Clever Leaves zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall erstattet Clever Leaves dem Kunden eine etwaig bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Clever Leaves vom Vertrag zurücktreten.

    8. Clever Leaves ist zu Teillieferungen nur berechtigt, wenn

      • - die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
      • - die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
      • - dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, Clever Leaves erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
    9. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Clever Leaves berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät oder er seine Mitwirkungspflichten verletzt und sich dadurch die Versendung verzögert.

    10. Gerät Clever Leaves mit einer Lieferung in Verzug oder wird uns eine Lieferung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von Clever Leaves auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 8 dieser AGB beschränkt.

  6. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
    1. Lieferungen werden in der Regel unverzüglich in Rechnung gestellt, wobei die Rechnung die jeweilige Auftragsnummer ausweist.

    2. Der Kunde hat sämtliche Rechnungen und Aufstellungen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats seit Zugang, schriftlich zu erheben. Bei nicht rechtzeitigem Einwand gelten Rechnungen als genehmigt. Sonstige Einwendungen sind unverzüglich zu erheben.

    3. Rechnungsbeträge sind zahlbar ab Rechnungstellung

      • (a) innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug oder
      • (b) innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto auf den Nettorechnungsbetrag.

      Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist nicht möglich, falls ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum der Gutschrift auf dem Konto von Clever Leaves. Zahlungen an Clever Leaves haben ausschließlich per Banküberweisung auf das in der jeweiligen Rechnung ausgewiesene Bankkonto zu erfolgen. Etwaige Gebühren oder sonstige Entgelte in diesem Zusammenhang, sind vom Kunden zu tragen.

    4. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, ist Clever Leaves berechtigt, für ausstehenden Beträge Zinsen gem. §§ 352 f. HGB zu verlangen. Ab Eintritt des Verzugs sind ausstehende Beträge mit dem geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; die gesetzliche Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) kommt hinzu. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

    5. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder wird dies durch den Kunden beantragt, so werden sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, denen bereits erfolgte Lieferungen von Clever Leaves zugrunde liegen, sofort fällig. Clever Leaves hat in diesen Fällen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

    6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche schriftlich unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Kaufvertrag berechtigt.

  7. Rechte bei Mängeln, Beanstandungen
    1. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden von diesem sorgfältig zu untersuchen, es gilt § 377 HGB. Beanstandungen des Kunden sind schriftlich (auch per E-Mail oder Fax) unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummern zu erheben.

    2. Mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, für Clever Leaves zur Besichtigung bereitzuhalten und bis zur Klärung der Reklamation sachgerecht zu verwahren oder nach Absprache an Clever Leaves zu senden. Beanstandete Produkte dürfen nur nach schriftlichem Einverständnis von Clever Leaves (auch per E-Mail oder Fax) an unser externes Lager (UNITAX – Pharmalogistik GmbH, An den Gehren 1, 12526 Schönefeld, Deutschland) zurückgesandt werden. Es gelten die Regelungen im Abschnitt (Retouren).

    3. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist Clever Leaves nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern, wenn er Clever Leaves zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.

    4. Ansprüche und Gestaltungsrechte wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten, ab Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht für eine etwaige Haftung von Clever Leaves für Schäden wegen wenigstens fahrlässig verursachter Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit durch Clever Leaves, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Clever Leaves, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen.

    5. Werden die auf den Packungen angegebenen Lagerbedingungen nicht eingehalten oder Haltbarkeitsgrenzen (Shelf life) überschritten, so entfällt für Clever Leaves jegliche Haftung für dadurch entstandene Mängel.

    6. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

  8. Haftung
    1. In den folgenden Fällen haftet Clever Leaves ohne Einschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften:

      • a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer wenigstens fahrlässigen Pflichtverletzung von Clever Leaves, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen,
      • b) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Clever Leaves, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen,
      • c) wenn ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen wurde und/oder
      • d) für Schadensersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und dem Arzneimittelgesetz (AMG).
    2. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Clever Leaves für sämtliche sich aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Rechte und Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt wie in den nachfolgenden Absätzen dieses Abschnitts festgelegt:

    3. Bei einfacher Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet Clever Leaves nur, soweit Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verursacht werden, wobei diese Haftung auf die typischen Schäden begrenzt ist, die Clever Leaves bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die Clever Leaves bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.

    4. Im Übrigen ist eine Haftung von Clever Leaves ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Clever Leaves.

    5. Die Frist aus Ziffer gilt entsprechend für Ansprüche des Kunden gegen Clever Leaves aus anderen Rechtsgründen.

  9. Eigentumsvorbehalt
    1. Alle von Clever Leaves gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Clever Leaves (im Folgenden: „Vorbehaltsprodukte“), bis der Kunde seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit Clever Leaves beglichen hat. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Clever Leaves.

    2. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsprodukten aus gegenwärtigen und künftigen Lieferungen zur Sicherung an Clever Leaves ab und Clever Leaves nimmt diese hiermit an. Werden Vorbehaltsprodukte zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag (inkl. Mehrwertsteuer) für die mitveräußerten Vorbehaltsprodukte. Der Kunde hat seinen Vertragspartnern die Vorausabtretung an uns auf unser Verlangen anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

    3. Solange der Kunde seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit Clever Leaves ordnungsgemäß nachkommt, darf er über die im Eigentum von Clever Leaves stehenden Vorbehaltsprodukte im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an Clever Leaves abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist Clever Leaves berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen und im Falle noch nicht erfolgter Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Vermischung bzw. Verbindung die Vorbehaltsprodukte zurückzunehmen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. Eine Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber, ein Rücktritt vom Vertrag ist damit nicht verbunden.

    4. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichern- den Forderungen um mehr als 20 %, wird Clever Leaves auf Verlangen des Kunden insoweit nach eigener Wahl Sicherheiten freigeben.

    5. Eine Verarbeitung der Vorbehaltsprodukte durch den Kunden erfolgt stets für Clever Leaves. Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen, nicht im Eigentum von Clever Leaves stehenden Sachen verarbeitet, untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Clever Leaves hierdurch Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu den anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Sachen zum jeweiligen Zeitpunkt. Sofern bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung eine im Eigentum des Kunden stehende Sache als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde Clever Leaves anteilsmäßig Miteigentum. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum von Clever Leaves. Für die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen Sachen gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsprodukte.

    6. Der Kunde ist verpflichtet, für die Dauer des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsprodukte pfleglich und entsprechend den Vorgaben der Packungsbeilage und Guten Vertriebspraxis zu behandeln und diese angemessen auf eigene Kosten gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.

    7. Der Kunde hat Clever Leaves unverzüglich bei Pfändung oder bei sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsprodukte schriftlich zu unterrichten. Er haftet Clever Leaves für den entstandenen Ausfall, soweit der Dritte Clever Leaves die etwaigen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag.

  10. Retouren
    1. Generell gilt: Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit wird ausgelieferte Ware grundsätzlich nicht zurückgenommen. Ausnahmen regeln die nachfolgenden Klauseln.

    2. Bei unaufgeforderten Rücksendungen und solchen, die die nachfolgenden Ausnahmeregelungen nicht erfüllen, behalten wir uns die Rücksendung an den Kunden oder die Vernichtung der Gegenstände ohne Gutschrift vor. Clever Leaves ist in diesem Falle nicht verpflichtet, für die Aufbewahrung der zurückgesendeten Gegenstände zu sorgen.

    3. Jeder Rücksendung ist eine Retouren-Erklärung auf dem von Clever Leaves zur Verfügung gestellten Retouren-Begleitschein beizufügen.

    4. Produkte dürfen nur nach schriftlichem Einverständnis von Clever Leaves (auch per E-Mail oder Fax) an unser externes Lager (UNITAX – Pharmalogistik GmbH, An den Gehren 1, 12526 Schönefeld, Deutschland) zurückgesandt werden.

    5. Handelt es sich bei den zurückgenommenen Produkten um Arzneimittel, so setzt eine Rücknahme voraus, dass die Vorgaben der Großhandelsbetriebsverordnung und der Verordnung über den Betrieb von Apotheken nachweisbar eingehalten worden sind.

    6. Zurückzusenden sind stets die kompletten Packungen. Angebrochene oder leere Packungen werden nicht zurückgenommen.

    7. Handelt es sich bei den zurückgenommenen Produkten um Betäubungsmittel ist der Kunde für die Einhaltung der Anforderungen der BtMBinHV und übriger betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften im eigenen Geschäftsbereich sowie, soweit der Rückversand durch den Kunden organisiert wird, im Geschäftsbereich des Spediteurs, Frachtführers oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten allein verantwortlich.

    8. Rückruf: Kommt es zu einem kaufmännischen oder pharmazeutischen Rückruf, muss die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe des Rückrufs, zurückgesandt werden. Solche Ware vergüten Clever Leaves mit 100% des ursprünglichen Rechnungspreises.

  11. Weiterverkauf und Abtretungsverbot
    1. Der Kunde darf die von uns gelieferte Ware nur im Rahmen des gesetzlich zulässigen verwenden und abgeben.

    2. Unsere Produkte dürfen nur im Einklang mit den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen (insb. Arzneimittelgesetz, Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung, Betäubungsmittelgesetz, Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung; GMP und GCP etc.) umverpackt, in Teilmengen oder im Anbruch abgegeben und nur an Abgabe- und Empfangsberechtigte weiterverkauft werden. Der Kunde verpflichtet sich, die vorstehende Verpflichtung auch an seine Abnehmer weiterzugeben, sofern diese ebenfalls weiterverkaufen.

    3. Großhändler dürfen die von uns gelieferten Produkte nicht an Endverbraucher abgeben.

    4. Der Kunde ist nicht befugt, seine vertraglichen Rechte, insbesondere Lieferansprüche, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Einwilligung von Clever Leaves an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

  12. Informationspflicht
    1. Der Kunde ist verpflichtet, Clever Leaves innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach deren Erhalt über (i) unerwünschte oder unerwartete Ereignisse oder Berichte über besondere Situationen beim Menschen im Zusammenhang mit der Verwendung eines Produktes von Clever Leaves, (ii) eine technische Beschwerde zu einem Produkt von Clever Leaves sowie (iii) jede sonstige Meldung über Vorfälle im Zusammenhang mit einem Produkt von Clever Leaves (z. B. über eine Kontamination, Verfärbung, falsche Kennzeichnung, Verfälschung etc.) zu informieren.

    2. Die Meldung gem. Ziffer ist an die folgende Adresse zu richten:

      Clever Leaves Germany GmbH, Brandstücken 21, 22549 Hamburg

      Oder via E-Mail an:

      kontakt@cleverleaves-germany.de

  13. Schlussbestimmungen
    1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hamburg. Clever Leaves ist darüber hinaus berechtigt, Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

    2. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den nationalen Wareneinkauf vom April 1980 (CISG) findet keine Anwendung.

    3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise am ehesten gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

    4. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags und/oder sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. (Stand: 01.09.2022)

    5. (Stand: 01.09.2022)